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Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich im Umlaufverfahren auf ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) geeinigt. Danach werden Bund und Länder ihre jährlichen Beiträge zur Finanzierung der SPK ab 2026 um insgesamt 12 Mio. € erhöhen, wovon der Bund 9 Mio. € tragen wird.

 

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Das neue Finanzierungsabkommen ist ein klares, parteiübergreifendes Bekenntnis von Bund und Ländern zur größten deutschen Kultureinrichtung. Damit stellen wir die SPK auf eine solide finanzielle Grundlage und erreichen ein wichtiges Ziel der laufenden Reform. Durch die Mittelerhöhung stärken Bund und Länder auch die Kulturlandschaft Berlins. Das ist gerade in diesen Zeiten angespannter Länderhaushalte ein wichtiges politisches Zeichen. Jetzt wäre es wichtig, dass das noch zum Ende des Jahres in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur Reform der SPK, das gemeinsam mit den Ländern erarbeitet wurde, dort nun auch eine ebenso breite parteiübergreifende Unterstützung bekommt. Dieses wichtige Gesetz kann und sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Dafür werbe ich bei allen demokratischen Fraktionen.“

 

Die SPK ist mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten die größte Kultureinrichtung Deutschlands und eine der bedeutendsten weltweit. Ihre gesamtstaatliche Bedeutung zeigt sich auch in der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern. Dabei trägt der Bund drei Viertel der laufenden Betriebskosten sowie die Baukosten in vollem Umfang.

 

In den vergangenen Jahren ist jedoch auch deutlich geworden, dass die SPK ihr Potenzial noch nicht in vollem Umfang ausschöpfen kann und mit ihren herausragenden Sammlungen noch erfolgreicher ein breites Publikum hierzulande und weltweit ansprechen könnte. Neben den bisherigen Strukturen der Stiftung ist ein Grund hierfür das bislang noch gültige Finanzierungsabkommen, das aus dem Jahr 1996 stammt und seitdem nicht angepasst wurde.

 

Nach einer Beteiligung der Länderparlamente soll das neue Finanzierungsabkommen bis zum 12. März 2025 vom Bundeskanzler sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Finanzierungsabkommen ist Teil des umfangreichen Reformprozesses, den Bund und Länder gemeinsam mit der SPK angestoßen haben. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für ein neues SPK-Gesetz am 13. November 2024 beschlossen. Dieses wurde bereits in den Bundestag eingebracht.

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

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