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Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum Freitag (31. Januar) ein neues Gesetz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz beschlossen.

 

SPK-Präsident Hermann Parzinger sagt dazu: „Das neue SPK-Gesetz ist ein entscheidender Schritt, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Nach dem kürzlich beschlossenen neuen Finanzierungsabkommen der Stiftung mit der Erhöhung des Sockelbetrages ab Januar 2026, wofür wir Bund und Ländern außerordentlich dankbar sind, wurde nun der zweite zentrale Schritt der Reform vollzogen. Wir werden moderner, effizienter, synergetischer und schneller. Das Gesetz ist, wenn man so will, der Schlussstein der Reform, gleichzeitig aber auch die rechtliche Grundlage für all die Veränderungen und Neuerungen, die wir in Abstimmung mit der BKM und dem Stiftungsrat der SPK erarbeitet haben. Auf dieser Basis lassen sich nun zeitnah die nächsten Schritte angehen, weshalb der Beschluss noch in dieser Legislatur so wichtig war.

 

Ich danke allen Beteiligten, allen voran Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus, den Ländern, die an der Entstehung des Gesetzes ebenfalls beteiligt waren, sowie den beteiligten Fraktionen des Deutschen Bundestages für ihren sach- und lösungsorientierten Einsatz, die diese für uns so wichtige Entscheidung doch noch möglich gemacht haben. Dieser breite Konsens ist von großer Bedeutung, so geht zukunftsorientierte Kulturpolitik.“

 

Was regelt das neue Gesetz, das am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll und auf das Errichtungsgesetz von 1957 folgt? Die zentralen neuen Punkte sind:

Die Leitung der Stiftung wird von einem Vorstand geführt, der aus bis zu sieben Mitgliedern besteht. Präsident oder Präsidentin führen das Kollegialorgan mit Richtlinienkompetenz.


Präsident oder Präsidentin werden zeitlich befristet berufen. Auch andere herausgehobene Führungspositionen wie insbesondere Einrichtungsleitungen werden in der Regel auf Zeit berufen. Verbeamtungen werden die Ausnahme sein.


Der Stiftungsrat aus Bund und Ländern wird von 20 stimmberechtigten Mitgliedern auf neun verkleinert. Die Länder entsenden sieben Mitglieder, wobei das Land Berlin als Sitzland der Stiftung ständiges Mitglied ist. An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen vier Mitglieder des Deutschen Bundestages mit beratender Stimme teil, wodurch eine bessere Verknüpfung mit dessen Ausschuss für Kultur und Medien gewährleistet wird. Weitere sachkundige Personen können hinzugezogen werden.
Der Beirat der Stiftung wird internationalisiert und zukünftig neben inländischen auch ausländische Sachverständige umfassen. Die bzw. der Vorsitzende des Beirats nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates ebenfalls mit beratender Stimme teil.


Der Stiftung können Stiftungen des Privatrechts zugelegt werden. Damit ist für eine spätere Integration des Humboldt Forums die Grundlage gelegt.

 

Quelle: Stiftung Preußischer Kulturbesitz

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