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Das Land verlängert im Jahr 2021 die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen um einen Monat: Anträge können jetzt noch bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das teilte das Kulturministerium heute (29. April) mit. Das Investitionsprogramm ist im Jahr 2021 mit 376.000 Euro ausgestattet und soll die kulturelle Infrastruktur stärken. Kulturministerin Karin Prien sagte: „Die Kultur in Schleswig-Holstein lebt von der großen Vielfalt der Eichrichtungen. Sie zu fördern und zu unterstützen ist gerade in diesen Krisenzeiten ein wesentliches Anliegen der Kulturpolitik dieser Landesregierung.“ Dank der Förderung hätten bereits in den Vorjahren zahlreiche Kultureinrichtungen im Land investieren und modernisieren können. Jetzt sei es wichtiger denn je, dass diese Möglichkeit erhalten bleibe.

 

Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es hat eine Laufzeit bis 2022. Bewilligt werden die Gelder von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Die Förderrichtlinie wird am 17.Mai 2021 veröffentlicht werden, das Antragsformular wird in Kürze über die Webseite des Landes und der IBSH zur Verfügung gestellt werden. Es werden Förderungen in Höhe von 3.000 bis 50.000 Euro bewilligt (bei einem maximalen Gesamtkostenrahmen von 100.000 Euro), das Land trägt dabei einen Anteil von bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten.

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein

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