News-Port

Kunstminister Blume stellt mit dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrates Robert Brannekämper, MdL, und Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil wegweisende Neuerungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Denkmalschutzes in Bayern vor


„Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“, auf diese Formel brachte Kunstminister Markus Blume heute im Münchner PresseClub die geplante Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG). Nach der Reform des Bayerischen Denkmalschutzes im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativen Energien soll 2025 ein weiterer Meilenstein für die Denkmalpflege folgen. „Wir sind auf dem Weg zum modernsten Denkmalschutzgesetz Deutschlands. Bayern hat 2023 mit der Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als eines der ersten Länder Klimaschutz und Denkmalschutz mit großem Erfolg in der Praxis in Einklang gebracht. Im Bereich von Photovoltaik-Anlagen konnten wir in den letzten zwei Jahren 2,8 Millionen Euro Fördermittel bewilligen und in rund 500 Fällen beratend unterstützen. Das zeigt die Wirksamkeit und hohe Akzeptanz der Neuregelungen“, bilanzierte Blume.


„Diesen Erfolgskurs führen wir mit der nun geplanten Reform fort: Wir wollen modernisieren, entbürokratisieren und so die Denkmalpflege in der Praxis für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger weiter erleichtern. Dabei ist klar: Gerade im Bereich des Denkmalschutzes muss mit Umsicht vorgegangen werden – hier steht ein wirksamer Schutz unseres Kulturgutes an erster Stelle“, so der Kunstminister.

Robert Brannekämper, MdL, Vorsitzender des Landesdenkmalrates ergänzte: „Das Kappen von überzogener Bürokratie führt zu verwaltungsmäßigen Vereinfachungen, Beschleunigung von Verfahren und mehr Beratungsqualität.“

Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BLfD, betonte: „Die Denkmalpflege in Bayern geht mit der Zeit. Seit der Novelle 2023 reichen sich Denkmalschutz und Klimaschutz die Hand, mit der geplanten Novelle verschlanken wir den bürokratischen Überbau in der Denkmalpflege. Als Landesamt sind wir überzeugt, dass der Schutz unseres kulturellen Erbes am besten im Miteinander gelingt. Deshalb ist ein partnerschaftliches Verhältnis von Behörde und Bürgerinnen und Bürgern für uns ein Selbstverständnis“.

Bayerisches Denkmalschutzgesetz – Vorreiter in Deutschland
Im Jahr 2023 wurde der Denkmalschutz im 50. Jubiläumsjahr des BayDSchG reformiert und für die Nutzung regenerativer Energien geöffnet. Neben den Neureglungen im Bereich des Klimaschutzes sah das erneuerte Denkmalschutzgesetz die Einführung eines sogenannten Schatzregals sowie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern vor. Auf Initiative des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden die Eckpunkte für die aktuelle Novelle vom Landesdenkmalrat in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet. Sie sehen eine Modernisierung und Entbürokratisierung der Denkmalpflege vor.

Zu diesem Zweck sollen insbesondere Regelungen, die sich in der Praxis nicht durchgesetzt haben, gestrichen und stattdessen auf in der Vollzugspraxis bewährte und flexiblere Verfahren zurückgegriffen werden. Die Verkürzung von Fristen und die Digitalisierung von Verfahrensprozessen sollen zudem zu einer deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung von denkmalschutzrechtlichen Verfahren führen. Durch die Einführung eines Denkmalpflegewerks als bundesweit neues Instrument, der Festlegung eines Katalogs von erlaubnisfreien Maßnahmen sowie der Beschränkung der Erlaubnispflicht bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren sollen die denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren deutlich reduziert und somit die Vollzugpraxis Schritt für Schritt erleichtert werden.

Kunstminister Markus Blume resümierte: „Mit der geplanten Novelle sorgen wir für weniger Bürokratie – bei gleichbleibendem Schutz unseres kulturellen Erbes. Das hat Vorbildfunktion für ganz Deutschland! Denkmalpflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Ich denke dem Landesdenkmalrat und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für die vertrauensvolle Zusammenarbeit!“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Kommentar verfassen
(Ich bin damit einverstanden, dass mein Beitrag veröffentlicht wird. Mein Name und Text werden mit Datum/Uhrzeit für jeden lesbar. Mehr Infos: Datenschutz)

Kommentare powered by CComment