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Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) hat vor einigen Tagen mit einem Offenen Brief von Bibliotheksleiter*innen erneut eine Gleichstellung von Büchern und E-Books beim Verleih gefordert. Die im Börsenverein des Deutschen Buchhandels organisierten Verlage halten diese Vorschläge für nicht umsetzbar.

 

Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:

„Die Forderungen des dbv schaden Autor*innen und Verlagen, denn sie zielen auf eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte hin. Der vorgeschlagene Eingriff ins Urheberrecht hebelt die Vertragsfreiheit der Verlage aus und hätte massive Umsatzverluste bei Verlagen, Autor*innen und im Buchhandel zur Folge. Letztlich würden die Bibliotheken einen kostenlosen Parallelmarkt aufbauen, der schnell den bestehenden Markt angreifen und die Existenz von Verlagen und Buchhandlungen gefährden würde. Es stellt sich die Frage, ob die Öffentlichen Bibliotheken noch gemäß ihres Kultur- und Bildungsauftrags handeln, wenn sie sich von einer öffentlich geförderten Institution zu einem konkurrierenden Marktteilnehmer entwickeln.“

 

Die wichtigsten Argumente der Verlage:

  • Das derzeitige E-Book-Leihsystem „Onleihe“ funktioniert einwandfrei. Es basiert auf Lizenzvereinbarungen mit Verlagen und ist mit über 45 Millionen Ausleihen 2020 ein etabliertes und erfolgreiches Modell. Es sichert Bibliotheksnutzer*innen ein breites Angebot an Titeln und regelt gleichzeitig die Vergütung von Autor*innen und Verlagen.
  • Die Möglichkeit, manche Neuerscheinungen mit einigen Monaten Verzögerung für die Ausleihe bereitzustellen, ist für Verlage und Autor*innen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Denn in den ersten Monaten nach der Veröffentlichung ist die Nachfrage nach einem Titel am größten – im Buchhandel wie bei der Onleihe.
  • Da in der Onleihe nur ein Bruchteil dessen erlöst wird, was über den Buchhandel in den ersten Monat für Autor*innen, Übersetzer*innen und Verlage erwirtschaftet wird, kann die Nachfrage der Onleihe nur zeitversetzt befriedigt werden, wenn den Parteien, die an der Veröffentlichung beteiligt sind, ihre wirtschaftliche Basis nicht entzogen werden soll. 
  • Im Falle von Bestsellern mit sehr hoher Nachfrage beträgt die Vergütung von Urheber*innen und Verlagen im Vergleich zu verkauften E-Books schon jetzt teilweise nur ca. 3 Prozent. Autor*innen und Verlage erhalten in diesen Fällen also erst nach 33 Ausleihen eines E-Books die Erlöse, die sie mit einem einzigen Verkauf erzielen würden.
  • Bei gleichzeitiger Verfügbarkeit von Leih- und Kaufexemplar bleiben bei E-Books nachweislich deutlich mehr Käufe aus als bei gedruckten Büchern. Denn Onleihe bedeutet perfektes Lesevergnügen zum Nulltarif. E-Books nutzen sich im Gegensatz zu gedruckten Büchern in der Ausleihe nicht ab. Deshalb müssen sie von Bibliotheken auch niemals erneuert werden.
  • Die vom dbv gewünschte Gleichstellung von E-Book und Buch und eine damit einhergehende verpflichtende sofortige Zurverfügungstellung von E-Books zur kostenlosen Ausleihe würden zu hohen Umsatzausfällen bei Verlagen, Autor*innen und im Buchhandel führen. Auch die vorgeschlagene Ausweitung der sogenannten Bibliothekstantieme auf E-Books würde daran nichts ändern.
  • Unter dem Strich würden die vom dbv geforderten Änderungen die Vertragsfreiheit der Verlage einschränken und ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot an E-Books gefährden. 

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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