Als ein „starkes Bekenntnis des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur“ bezeichnete Kulturministerin Karin Prien das Musikschulfördergesetz. Kern ist, den Musikschulen mehr finanzielle Planungssicherheit zu geben und die Qualität der musikalischen Bildung zu sichern. „Musikschulen sind starke Partner für Kommunen, Schulen und Kindertagesstätten. Sie unterstützen eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung und ermöglichen kulturelle Teilhabe in allen Landesteilen“, sagte die Ministerin heute (25. Februar) im schleswig-holsteinischen Landtag. Zugleich sei musikalische Bildung auch eine Grundvoraussetzung für den Musiklehrkräftenachwuchs. „Das Fach Musik ist ein Unterrichtsfach des besonderen Bedarfs. Unsere Musikschulen spielen eine wesentliche Rolle dabei, junge Menschen für ein Lehramtsstudium in Musik zu begeistern“, ergänzte sie.
Das Musikschulfördergesetz regelt die folgenden Punkte: eine gesetzlich basierte Förderung, verbindliche Qualitätsstandards und die Verbesserung der Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindertagesstätten, beruflichen Schulen und insbesondere den allgemeinbildenden Schulen im Kontext der Ganztagsbetreuung. Er definiert auch Qualitätskriterien, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. Mit dem Musikschulfördergesetz wird außerdem die finanzielle Förderung durch das Land um 1 Million Euro auf 2,13 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung wird im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 veranschlagt und ist bereits in der Finanzplanung des Landes ab dem Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass Musikschulen ab 2026 flächendeckend Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und dass gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können
Ministerin Prien: „Wir stellen mit dem neuen Musikschulfördergesetz sicher, dass unsere Musikschulen auch die Herausforderungen bewältigen können, die das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts mit sich bringt.“
Quelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, www.schleswig-holstein.de
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