Mit rund 1,5 Millionen Euro unterstützt der Bund in diesem Jahr 56 Projekte zum Erhalt historisch wertvollen Schriftguts in ganz Deutschland. Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts fördert seit 2017 Mengenverfahren wie die Entsäuerung, Reinigung und Schutzverpackung umfangreicher Bestände. Insgesamt wurden bereits 684 Projekte mit einem Volumen von rund 20 Millionen Euro bewilligt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die schriftlichen Quellen in Archiven, Bibliotheken und Museen sind greifbare Zeugnisse unserer Geschichte. Deshalb unterstützt der Bund im BKM-Sonderprogramm die Einrichtungen bei ihrer wertvollen Arbeit, um Originale von internationalem Rang zu sichern und zugänglich zu machen. Denn nur gemeinsam kann die Bewahrung unseres schriftlichen Kulturguts auch in Zukunft gelingen.“
Mit der Förderung aus dem Sonderprogramm startet beispielsweise in der Abteilung Athen des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) 2024 ein Leuchtturmprojekt mit internationaler Bedeutung: Das Archiv bewahrt rund 3.000 Pläne und Zeichnungen, die von der Gründung des Athener Standorts 1874 bis in die 1950er-Jahre reichen. Die Primärquellen entstanden unter anderem bei archäologischen Unternehmungen und Forschungsreisen in Griechenland und dessen Nachbarländern. Für viele Wissenschaftsdisziplinen ist die Sammlung von unschätzbarem Wert, weshalb jetzt die Schadenserfassung, Restaurierung und Verpackung der fragilen Originale erfolgt. Erst im Anschluss ist eine Digitalisierung möglich, die die Zugänglichkeit der Dokumente für Forschende weltweit gewährleistet.
Die Vorhaben im BKM-Sonderprogramm sind grundsätzlich durch die beteiligten Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitzufinanzieren. Ausgewählt werden sie auf Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird.
Das BKM-Sonderprogramm ist eine von zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung, die gemeinsam mit der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder umgesetzt wird, nimmt insbesondere exemplarische Maßnahmen in den Blick.
Weitere Informationen: www.kek-spk.de
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
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