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Die Gesellschafter der documenta gGmbH haben heute bekanntgegeben, dass Naomi Beckwith als Künstlerische Leiterin die nächste documenta verantworten wird. Die Auswahl erfolgte durch eine Findungskommission. Dazu erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth:

 

„Ich danke der Findungskommission für ihre verantwortungsvolle und intensive Arbeit. Naomi Beckwith als Künstlerische Leiterin ist eine sehr gute Nachricht für die nächste documenta. Sie bringt mit ihrer wegweisenden, international ausgerichteten kuratorischen Tätigkeit die besten Voraussetzungen mit, um die nächste documenta zu einem Erfolg mit weltweiter Ausstrahlung zu machen. Die documenta hat unter der Leitung von Naomi Beckwith die Möglichkeit, erneut ihr Potential als eine der weltweit wichtigsten Präsentationen zeitgenössischer Kunst voll entfalten zu können. Gemeinsam mit den Gesellschaftern, dem Kasseler Oberbürgermeister Sven Schoeller und dem hessischen Kulturminister Timon Gremmels, wird auch der Bund sie dabei kräftig unterstützen.

 

Insgesamt ist die documenta nun auf einem sehr guten Weg. Es fand eine Aufarbeitung der Geschehnisse der d15 statt, strukturelle Defizite wurden klar benannt und wichtige Entscheidungen für eine Strukturreform getroffen. Gerade dies ist eine Voraussetzung für eine weitere Förderung durch den Bund.

 

Besonders zu begrüßen ist die Etablierung eines wissenschaftlichen Beirats, der die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat berät. Ein solches unabhängiges Gremium hat in der Vergangenheit gefehlt. Der Bund hat nun direkt zwei Sitze mit Stimmrecht. Der Aufsichtsrat wird in seiner Rolle gestärkt und hat künftig die klar definierte Aufgabe, das entscheidende Aufsichtsgremium zu sein.

 

Ich begrüße es auch sehr, dass die documenta sich in aller Klarheit gegen Antisemitismus positioniert und auch jeder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegentreten will. Zugleich steht sie als Veranstalterin einer global richtungsweisenden Ausstellung für die Kunstfreiheit in einer weltoffenen Gesellschaft ein.“esellschaft ein.“

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

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