Mehrwertsteuererhöhung für Kunsthandel: Bundesregierung diskutiert Kompensation
- Geschrieben von Redaktion -
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst ist ein wichtiges Instrument der indirekten Kulturförderung. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt. Neben Bildender Kunst gilt in Deutschland beispielsweise auch für Bücher oder Zeitungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7% statt 19%. Der in Deutschland übliche ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Kunsthandel widerspricht der EU-Umsatzsteuersystemrichtlinie und verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Deshalb kann die EU-Kommission aus Wettbewerbsgründen darauf drängen, dass Deutschland die Besteuerung im Kunsthandel an europäisches Recht anpasst. Aufgrund der bestehenden unstreitigen Rechtslage will die Bundesregierung dem Vernehmen nach dem Druck der EU-Kommission nachgeben. Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass damit ein unbürokratisches Instrument zur Förderung von Kunst und Kultur aufgegeben werden soll.
Zur Kompensation plant die Bundesregierung laut dpa-Meldung Maßnahmen, um die Mehreinnahmen an den Kunstbereich zurückfließen zu lassen. Eine der Kompensationsmaßnahmen soll die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse von derzeit 20% auf 25% sein. Damit würde der Künstlersozialabgabesatz deutlich sinken und auch der Kunsthandel würde spürbar entlastet werden. Ebenso wird laut dpa vorgeschlagen, dass nach französischem Vorbild pauschal 30% des Verkaufspreises mit dem vollen Mehrwertsteuersatz besteuert wird. Auch diese Maßnahme wird die Mehrwertsteueranhebung merklich abmildern. Darüber hinaus soll der Ankaufsetat des Bundes für Kunstkäufe erhöht werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist bedauerlich, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Kunsthandel aufgegeben werden soll. Hier wird ein unkompliziertes und bewährtes Instrument der Kulturförderung aus der Hand gegeben. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung offensichtlich keinen fiskalischen Nutzen aus der Mehrwertsteuererhöhung ziehen, sondern die Mehreinnahmen in den Kulturbereich zurückfließen lassen will. Die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse von 20% auf 25% würde den Zustand von vor 1999 wieder herstellen und den Markt spürbar entlasten und die Künstlersozialkasse stabilisieren. Ebenso ist uneingeschränkt zu begrüßen, dass der Bund seinen Ankaufsetat für Bildende Kunst erhöhen soll. Hier wäre es wichtig, dass tatsächlich im Kunsthandel gekauft wird, damit diese Maßnahme diesem Markt unmittelbar zu Gute kommt. Positiv ist auch, dass nach dem französischen Vorbild eine Margenbesteuerung von 30% angedacht ist. Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto haben den Ernst der Lage erkannt und erste Kompensationsmöglichkeiten vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat mit dieser Initiative ihre Marschrichtung bei der Diskussion um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Kunsthandel deutlich gemacht."
Quelle: Deutscher Kulturrat
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