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Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“ mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro. Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege können kleinere Buchhandlungen Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten.

 

 

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Anträge können ab 1. September 2020, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem „Windhundverfahren“, also der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge bis die Fördermittel erschöpft sind, und ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

 

Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien: „Die Buchbranche hat unter der Corona-Krise schwer gelitten: Zahlreiche Lesungen sind ausgefallen, Messen konnten nicht stattfinden, Produktionsketten wurden unterbrochen, Verlage mussten Neuerscheinungen verschieben und die meisten Buchhandlungen in Deutschland wochenlang schließen. Nun nimmt der Literaturbetrieb wieder Fahrt auf. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, vor allem aus dem Zukunftsprogramm ,Neustart Kultur‘. Die Verlage und Buchhandlungen sind der Lebensnerv unserer Buchbranche. Deshalb unterstützen wir sie in der aktuellen Krise und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den Verlagen ermöglichen wir, wieder mehr neue Titel zu veröffentlichen. Und den Buchhandlungen helfen wir dabei, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Allein dadurch kann so mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette des Literarturbetriebs profitieren, von der Agentin über die Autoren bis zum Übersetzer und zur Grafikerin.“

 

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins: „Eine Förderung der Verlage und Buchhandlungen ist nach den Umsatzeinbußen durch den Lockdown existenzsichernd. Wir danken Kulturstaatsministerin Monika Grütters dafür, dass sie sich gemeinsam mit ihren Kabinettskolleg*innen für die Branche in dieser bedrohlichen Lage einsetzt. Die Entscheidung, Verlage und Buchhandlungen zu unterstützen, ist nicht nur finanziell bedeutend, sie ist auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung. Die letzten Wochen haben gezeigt, welchen entscheidenden Beitrag die Buchbranche für die Gesellschaft leistet. Das Buch ist fest in der Gesellschaft verankert. Die Menschen schätzen es als Ausgangspunkt für Imagination, Inspiration und Diskussion gerade in Krisenzeiten.“

 

Karin Schmidt-Friderichs, Vorsteherin des Börsenvereins: „Obwohl Buchhandlungen und Verlage den Herausforderungen der Corona-Krise mit Kreativität und Engagement begegnet sind, hat der Lockdown die Branche hart getroffen. Durch die Aussicht auf die Förderung können Buchhandlungen und Verlage anstehende Projekte anstoßen, mutiger agieren und in die Zukunft investieren. Verlage mussten Neuerscheinungen aufgrund des Wegfalls ihrer zentralen Vertriebskanäle – den Buchhandlungen – verschieben oder gar streichen. Werke junger, neu entdeckter Autor*innen stellen ein besonderes verlegerisches Risiko dar und sind damit von Nichtveröffentlichung bedroht. Ein alarmierendes Signal für eine Branche, die von Diversität lebt. Die Förderung trägt dazu bei, auch weiterhin eine breite Buchlandschaft für kulturelle Vielfalt zu ermöglichen.“

 

Die beiden Förderprogramme im Überblick

 

Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können eine Förderung bei der Herstellung neuerscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

  • Förderungsfähig sind Druck- und Produktionskosten. Unter Letzteres fallen z.B. die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout, (Autor*innenhonorare sind allerdings nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher zählen hierzu Studiomiete und -technik, Sprecher*innenhonorare sowie die Kosten für die Erstellung von Booklet und Verpackung.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchtitel bei „konventioneller“ Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme bei Printbüchern auf 10.000 Euro, bei Hörbüchern auf 8.500 Euro. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30 Prozent.
  • Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal zwei Anträge à einem Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen.

Alle Buchhandlungen mit maximal 2 Millionen Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr dürfen sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt ihr Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 50 Prozent aus dem Verkauf von Büchern zusammen.

  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchhandlung, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Buchhandlungen liegt bei 20 Prozent.
  • Jede Buchhandlung darf nur einen Projektantrag einreichen.

Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

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