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Vor 70 Jahren begann im Hamburger Curiohaus ein historischer Prozess: Am 18. März 1946 wurde vor einem britischen Militärgericht das Verfahren gegen 14 Hauptverantwortliche des Konzentrationslagers Neuengamme eröffnet. Hier wurden zahlreiche im KZ Neuengamme begangene Verbrechen erstmals öffentlich verhandelt. Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, in zwei Veranstaltungen an dessen Bedeutung zu erinnern.

Montag, 11. April 2016, 19 Uhr:
„39 Tage Curiohaus“ – Ein Dokumentarstück von Michael Batz
Begrüßung: Justizsenator Dr. Till Steffen
Curiohaus, Rothenbaumchaussee 13, Eintritt: 5 Euro

In dem Dokumentarstück „39 Tage Curiohaus“ hat der renommierte Theatermacher und Autor Michael Batz Aussagen aus den Prozessprotokollen von angeklagten SS-Angehörigen, als Zeugen geladenen ehemaligen Häftlingen und dem Gerichtpersonal zu einer eindrucksvollen szenischen Lesung komponiert. Unter ausschließlicher Verwendung authentischer Aussagen erzählen Michael Batz und sein Ensemble die Geschichte des Prozesses – direkt im ehemaligen Gerichtssaal, dem historischen Ort des Geschehens.

Mitwirkende: Anne Weber, Patrick Abozen, Robin Brosch, Tommaso Cacciapuoti, Peter Franke, Hans Jörg Frey, Torsten Hammann, Wolfgang Hartmann, Oliver Hermann, Markus Richter, Erik Schaeffler, Michael Weber, Gustav Peter Wöhler, Jakob Neubauer (Akkordeon) und Ordon Glowacki (Violine).

Dienstag, 19. April 2016, 18 Uhr:
„70 Jahre Curiohaus-Prozess“ – Ein Podiumsgespräch über die historische und aktuelle Bedeutung des britischen Prozesses gegen die Lagerführung des KZ Neuengamme.
Moderation: Dr. Martin Doerry (Der Spiegel)
Universität Hamburg, Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Fachbereich Sozialökonomie (frühere HWP)Von-Melle-Park 9, Hörsaal S 29 (Erdgeschoss), Eintritt frei.

Wie begannen die Ermittlungen gegen Täter des KZ Neuengamme, wie wurde der Hauptprozess vorbereitet? Auf welchen juristischen Grundlagen basierten dieses und die weiteren britischen Verfahren gegen im KZ Neuengamme und seinen Außenlagern eingesetztes Personal und wer saß über die Täter zu Gericht? Hierüber informiert der Historiker Dr. Reimer Möller. Der Völkerrechtler Dr. Felix Boor gibt Auskunft über die Bedeutung der britischen Prozesse gegen NS-Täter für das Internationale Strafrecht. Kurt Schrimm, von 2000 bis 2015 Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, nimmt zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Prozessen gegen NS-Täter Stellung. Gemeinsam gehen die drei Referenten der Frage nach, welche Bedeutung den Curiohaus-Prozessen bis heute zukommt.

Der Curiohaus-Prozess 1946
Am 18. März 1946 wurde vor einem britischen Militärgericht der Prozess gegen 14 Hauptverantwortliche des Konzentrationslagers Neuengamme eröffnet. Angeklagt waren SS-Angehörige aus den Reihen der inneren Lagerverwaltung – vom Blockführer bis hin zum Kommandanten Max Pauly.
Der große Saal des Hamburger Curiohauses in der Rothenbaumchaussee diente als Tagungsort des Gerichts. Hier wurden, knapp ein Jahr nach der Befreiung des Lagers, zahlreiche im KZ Neuengamme begangene Verbrechen erstmals öffentlich verhandelt. Prozessbesucher und Medien erfuhren von den unmenschlichen Haftbedingungen, von extremen Misshandlungen, von der Vergasung sowjetischer Kriegsgefangener, von den im KZ vollzogenen Hinrichtungen und Menschenversuchen.

Nach 39 Verhandlungstagen verkündete das Gericht am 3. Mai 1946 das Urteil: Elf der Angeklagten wurden zum Tode verurteilt, drei kamen mit Haftstrafen davon. Doch dies war erst der Beginn der Strafverfolgung des Neuengammer Lagerpersonals: In insgesamt 35 Prozessen der britischen Besatzungsmacht zum KZ Neuengamme und seinen Außenlagern mussten sich innerhalb von zwei Jahren 108 Männer und 20 Frauen vor Gericht verantworten.

Der Curiohaus-Prozess war ein Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der im KZ Neuengamme begangenen Verbrechen. Die britischen Ermittlungsergebnisse, die Zeugenaussagen von 18 ehemaligen Häftlingen aus sechs Ländern Europas sowie die Aussagen der Angeklagten bestimmen bis heute die öffentliche Wahrnehmung des KZ Neuengamme.

Vom 19. Januar bis zum 12. Februar 2017 wird im Hamburger Rathaus eine von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme konzipierte Ausstellung zu den britischen Prozessen gegen NS-Täter zu sehen sein.

Veranstalter: KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Zusammenarbeit mit dem Theatermacher Michael Batz, der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg/Fachbereich Sozialökonomie, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Hamburg, dem Hamburgischen Richterverein e.V. und dem Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
 

Quelle: Kulturbehörde Hamburg

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