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"Mein Ziel einer nachhaltigen Kulturpolitik ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Landkreisen und den Kommunen, damit beide ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommen können, Kunst, Kultur und die Pflege der niederdeutsche Sprache zu schützen und zu fördern", betonte Kulturminister Mathias Brodkorb.

Wesentliches Instrument ist die neue Kulturförderrichtlinie, die im Entwurf vorliegt. "Diesem Entwurf ging ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten voraus", erläuterte Brodkorb. "Mein Ziel war nicht, besonders schnell eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, sondern eine Richtlinie, die auf Partnerschaft setzt, die Förderung für alle einfacher und transparenter gestaltet", sagte der Minister. Es sei notwendig gewesen, sich mit allen Seiten auszutauschen. Die gute Resonanz in der Anhörung zur Kulturförderrichtlinie spreche für sich.

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern soll künftig nach einem Drei-Säulen-Modell erfolgen und vom Förderjahr 2015 an gelten. Die erste Säule der Kulturförderung soll die kulturelle Grundversorgung umfassen. Sie soll sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen richten. In der zweiten Säule sollen Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung enthalten sein. Die dritte Säule der Kulturförderung soll sonstige herausragende Projekte aus allen Genres umfassen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

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