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"Die breite Diskussion über die Neuregelung der Kulturförderung ist von Kulturträgern, Einrichtungen und Verbänden begrüßt worden", sagte Kulturminister Mathias Brodkorb. "Mit der neuen Kulturförderrichtlinie möchte ich die Förderung von kulturellen Projekten vom Jahr 2015 an verlässlicher und transparenter gestalten." Außerdem werde die Kulturförderung insgesamt übersichtlicher, da auch die Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen nach der neuen Richtlinie ihre Zuwendungen erhalten sollen.

Die erste Säule der Kulturförderung soll die kulturelle Grundversorgung umfassen. Sie soll sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen richten. In der zweiten Säule sollen Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung enthalten sein. Die dritte Säule der Kulturförderung soll sonstige herausragende Projekte aus allen Genres umfassen.

Zuwendungen sollen nur für Projekte bewilligt werden, die von landesweiter oder besonderer künstlerischer oder kulturpolitischer Bedeutung sind, einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben und noch nicht begonnen worden sind. Nicht förderfähig werden Projekte mit vorwiegend kommerziellem Charakter sein.

Förderwürdige Projekte der ersten beiden Säulen können für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden. Förderwürdige Projekte der dritten Säule sollen grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gefördert werden. Zuwendungen des Landes sollen nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsbetrag mindestens 3.000 Euro beträgt. Landkreise und Städte können Sammelanträge für eine Kleinprojekteförderung stellen, die im Einzelnen den Zuwendungsbetrag von 3.000 Euro nicht erreichen.

Die neue Kulturförderrichtlinie soll nach Einigung mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof in Kraft treten. Für die kulturelle Projektförderung stehen in Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr insgesamt 9,1 Mio. Euro zur Verfügung.

Den Entwurf Kulturförderrichtlinie finden Sie unter: https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=117104

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

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