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Elbphilharmonie: Landgericht Hamburg erklärt Klageantrag für zulässig

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Freitag, den 03. Februar 2012 um 21:06 Uhr
Gericht klärt Schadenersatzanspruch der Stadt gegen Hochtief. Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Landgericht Hamburg die Klage der Stadt gegen die Adamanta auf Schadenersatz wegen der Verzögerung im Bau der Elbphilharmonie für zulässig erklärt. Damit ist das Gericht dem Hauptbegehren der Stadt gefolgt und hat die Voraussetzung für eine Klärung der Verantwortlichkeiten für die Verzögerung auf der Baustelle Elbphilharmonie geschaffen.

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Wir sind zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, da wir der Auffassung sind, dass für die Verzögerung und die dadurch entstandenen Mehrkosten das Bauunternehmen Hochtief verantwortlich ist. Diese Frage ließ sich leider außergerichtlich nicht klären. Das Gericht hat nun den Weg für eine gerichtliche Klärung frei gemacht.“

Die ReGe Hamburg hatte letztes Jahr die bis dahin aufgelaufenen Bauzeitverlängerung gutachterlich prüfen lassen und Hochtief eine dreimonatige Bauzeitverlängerung zugebilligt. Für die darüber hinaus gehende Bauzeitverlängerung sieht die Stadt die Verantwortung bei Hochtief.

Heribert Leutner, Geschäftsführer der ReGe: „Ich hoffe, dass Hochtief diese Entscheidung zum Anlass nimmt, die noch ausstehenden Ausführungsplanungen in einem Guss abzuschließen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, haben wir diese Woche erneut Hochtief den aktuellen Stand des fortlaufenden Planabstimmungsprozesses übermittelt. Mit diesen fortlaufenden Planungen haben wir die Grundlage geschaffen, damit Hochtief ohne weiteren Zeitverzug die Elbphilharmonie zügig weiter planen und bauen kann.“

Quelle: Kulturbehörde

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