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Antragstellerinnen müssen ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben, im Bereich der zeitgenössischen Komposition wirken und mit ihrer Arbeit bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sein. Nähere Bedingungen sind dem ausführlichen Informationsblatt zu entnehmen.
 

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.
 

Die Auslobung des Preises verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Komponistinnen im Musikleben beizutragen.

Bewerbungsschluss ist der 12. Februar 2015 (es gilt nicht der Poststempel).
 

Antrags- und Informationsformulare können in der Berliner Kulturverwaltung abgeholt werden oder sind im Internet unter
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kuenstlerinnenfoerderung/artikel.82110.php verfügbar.
 

Kontakt/weitere Informationen: Karin Hofmann (Tel. 90228-441) – Künstlerinnenförderung – Brunnenstr. 188-190, Zimmer 4/E/8, 10119 Berlin

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten

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